Austria Waits For You

Das neue Asyl- und Fremdengesetz 2005 ermöglicht die direkte Abweisung von schutzbedürftigen Personen an der Staatsgrenze, die Schubhaft wird verlängert auf bis zu 10 Monaten. Auch die Haft und Abschiebung von Folteropfern ist nun möglich, ebenso die Zwangsernährung von Hungerstreikenden.

Für die Gesetzesvorlage politisch verantwortlich: Innenministerin Liese Prokop (VP)

"Große Fluchtbewegungen wie etwa aus Darfur oder Afghanistan gehorchen weder Gesetzesänderungen in Österreich noch in Italien" sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer "Es besteht kein Grund für radikale Maßnahmen, weil es keine radikalen Entwicklungen gibt." (Quelle: www.orf.at, 5.7.05)
Trotz rückläufiger Asylansuchen in Österreich (2002: 39.359 Ansuchen, 2003: 32.359 Ansuchen, 2004: 24.676 Ansuchen, 2005: vorauss. unter 20.000 Ansuchen, Quelle Innenministerium/UNHCR) wird ein repressives Asyl- und Fremdengesetz beschlossen, dass der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäische Menschenrechtskonvention widerspricht.
§41 des FPG ermöglicht es Polizei und Bundesheer, potentiell schutzbedürftige Personen an der Einreise nach Österreich zu hindern - damit werden Asylanträge verhindert, da diese nur in den Erstaufnahmestellen gestellt werden können.
Flüchtlinge dürfen während des Zulassungsverfahrens den Bezirk nicht mehr verlassen - können somit kaum Rechtsberatung bei NGOs aufsuchen - die Asylbescheide werden zukünftig den Flüchtlingen direkt zugestellt - damit können sie mit dem Aushändigen eines negativen Asylbescheides sofort in Schubhaft genommen und von jeglicher Rechtsberatung abgeschnitten werden.
Wie wichtig Rechtsberatung ist, zeigt ein Beispiel aus der Praxis von Asyl in Not: Frau L.G. aus Tschetschenien wurde von russischen Soldaten 8 mal angeschossen, weil sie den Aufenthaltsort ihres Mannes nicht kannte. 2 Kugeln sind noch im Körper der Frau, zahlreiche Narben am Körper sind geblieben. Aus dem Asylbescheid: "Es ergaben sich jedoch weder in der Ersteinvernahme noch in der zweiten Einvernahme medizinisch belegbaren Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen würden, dass die Asylwerberin Opfer von Folter oder traumatisiert sein könnte." Derzeit läuft ein Einspruchsverfahren beim UBAS dank der Arbeit von Asyl in Not.
Frau L.G wird auch der Einspruch kaum helfen, da mit dem neuen Gesetz auch traumatisierte und gefolterte Asylwerberinnen (z.B. Tschetschenien) in "sichere" Drittstaaten rückgeschoben werden (z.B. Slowakei). Die Anerkennungsquote für Tschetschenen in der Slowakei beträgt übrigens 0,00%. Sie werden direkt nach Russland weitergeschoben, "Tschetschenen sind nur Wirtschaftsflüchtlunge" sagte der Leiter des slowakischen Asylamts, Herr Priecel im ORF-Interview.
Logische Konsequenz ist, dass Österreich von internationalen NGOs wie Human Rights Watch (HRW) kritisiert wird, dass Menschen an Staaten ausgeliefert werden, in denen Misshandlungen alltäglich seien. (Quelle: www.orf.at, 15.4.05, "Kritik an Österreichs Auslieferungspraxis")
Das neue Fremdengesetz erlaubt den Behörden auch, Daten über die AsylwerberInnen an ihre Herkunftsstaaten zu übermitteln und damit deren Angehörige zu Gefährdung. Ziel der Repressionen sind aber nicht mehr nur Flüchtlinge, sondern auch deren Rechtsanwälte: Der Tatbestand "Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt" ermöglicht die Strafverfolgung von Rechtsbeiständen und FlüchtlingsberaterInnen von NGOs.
Eine Kurzanalyse des Fremdenpakets 2005 durch das UNHCR unter: www.unhcr.at/pdf/1181.pdf
Grafik: Marianne Pührerfellner

Das neue Asyl- und Fremdengesetz wurde am 7.7.2005 beschlossen. Es verletzt die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention in elf Punkten.

Politisch verantwortlich: die Abgeordneten von VP, BZÖ/FP (außer Barbara Rosenkranz) und SP

Infos zum genauen Abstimmungsverhalten unter: http://www.rundschau.co.at/artikel/00/03/44/art34426.html, http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=908,914032&_dad=portal&_schema=PORTAL

"Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um das ärgste Asyl- und Fremdenrecht der Zweiten Republik", erklärte SOS-Mitmensch-Sprecher Philipp Sonderegger am 6. Juli bei einer Pressekonferenz. Es strotze nur so vor Verletzungen der Menschen- und Verfassungsrechte. Namhafte ExpertInnen und NGOs lehnen das neue Asyl- und Fremdengesetz ab. Allen voran sei auf das UN-Flüchtlingshochkommissariat verwiesen. Eine Kurzanalyse des Fremdenpakets 2005 durch das UNHCR ist zu finden unter www.unhcr.at/pdf/1181.pdf.
Das Gesetz enthält u.a. viele Änderungen bei der Schubhaft. Kann die Schubhaft wegen eines Hungerstreiks nicht mehr vollzogen werden, überstellt man künftig Flüchtling in eine Justizanstalt. Dort kann dann eine Zwangsernährung - von der VP zynisch "Heilbehandlung" genannt - vorgenommen werden (§79 FPG).
Die maximale Schubhaft wird von 6 auf 10 Monate verlängert und ist noch immer ohne Gerichtsverfahren möglich! Vor Schubhaft und Abschiebung sind nun auch Traumatisierte und Folteropfer nicht mehr sicher!
Ebenso trifft die Schubhaft Kinder. Einzig aus dem Jahr 2001 gibt es offizielle Zahlen des Innenministeriums. 2.722 Minderjährige waren in Schubhaft, davon 495 unbegleitete Kinder! (Quelle: Anfragebeantwortung des Innenministers E. Strasser, 4199/AB XXI GP)
Angeführt seien hier auch mysteriöse Todesfälle in Schubhaft aus der jüngsten Vergangenheit:
Der Algerier S. befand sich zwei 2 Tagen im Hungerstreik als er tot in seiner Zelle im Polizeigefängnis Hernalser Gürtel aufgefunden wurde. Seine Betreuerin im Gefängnis, eine Mitarbeiterin des Vereins Menschenrechte Österreich, gab an, mit S. noch am 21. Februar über seine Zukunftsperspektiven gesprochen zu haben: Wie aus einem der Polizeidirektion vorliegenden Gedächtnisprotokoll hervorgeht, habe sie S. in diesem Gespräch informiert, dass es "kaum Abschiebungen nach Algerien" gebe, um ihn so zum Stopp des Hungerstreiks zu überreden. Doch S. wehrte ab. Einen Tag später war der Schubhäftling tot. Laut der Pressestelle der Bundespolizeidirektion erhängte sich S. mit einem Leintuch. (Quelle: Der Standard, 8.3.05)
Der 18jähriger Afrikaner Yankuba C. stirbt in einer Sicherungszelle im Gefangenenhaus Linz am 7. Tag seines Hungerstreiks. Er befand sich Schubhaft, weil seine Identität laut Polizei "nicht feststellbar sei". Die Obduktion ergibt, dass verdurstete. Von Seiten der Behörden heißt es in einer ersten Stellungnahme, dem Schubhäftling seien Informationsblätter über die möglichen gesundheitlichen Folgen eines Hungerstreiks ausgehändigt worden. Erich Buxbaum, Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit, berichtete im Innenausschuss des Nationalrats, dass der Amtsarzt bereits "Austrocknungen" bei Yankuba C. festgestellt und Zweifel an der Hafttauglichkeit des jungen Mannes geäußert habe. Dennoch habe die Anstaltsleitung später beschlossen, den Mann in eine Isolierzelle zu stecken.
(Quelle: www.ooe.ORF.at, http://oesterreich.orf.at/ooe/stories/62087/, 4.10.05 / 6.10.05), http://derstandard.at/?url=/?id=2204776, 11.10.05)
Grafik: Marianne Pührerfellner
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