Ein 28-jähriger psychisch kranker Kurde wird am 31.8.02 durch zwei Schüsse in Brust
und Bauch getötet, weil sich ein Polizeibeamter von ihm bedroht fühlt. Binali I.
irrt zu diesem Zeitpunkt barfuß umher und ist mit einer Glasflasche "bewaffnet".
Politisch verantwortlich: Innenminister ERNST STRASSER (ÖVP)
Binali I. irrt am 31. August durch die Wiener Innenstadt. Er leidet seit Jahren unter
schizophrenen Schüben und ist in psychiatrischer Behandlung. Nach mehreren Zwischenfällen,
Binali I. versucht u.a. einer ältere Passantin die Handtasche zu entwenden, geht er ruhig
Richtung Innenstadt, wobei er eine kleine Mineralwasserflasche
in der Hand hält. Zu diesem Zeitpunkt wird er bereits von zwei Polizeibeamten zu Fuß
verfolgt. Zwei weitere Polizisten mit schussbereiten Waffen rufen Binali I.
an Stehen zu bleiben, er reagiert jedoch nicht und geht weiter. Ein Polizeiwagen folgt
ihm im Abstand von wenigen Metern. Binali I. geht langsam weiter, ein wenig torkelnd,
als ob er betrunken oder sehr verwirrt wäre, er ist barfuss unterwegs. Die Polizeibeamten
bedrohen ihn beidseitig mit der Waffe und schreien ihn an. Einer der Polizisten gibt einen
Warnschuss ab. Als der Streifenwagen Binali I. überholt und ihm den Weg abgeschneidet,
dreht er sich zum Polizeischützen um, macht zwei schnelle Schritte auf ihn zu und schreit,
wobei er die Mineralwasserflasche in Brusthöhe am Flaschenhals hält. Der Polizeischütze
feuert zwei Schüsse ab die Binali I. in Brust und Bauch treffen. Binali I. verblutete.
Am 1.9.2002 stürmen 14 Beamte der Alarmabteilung gegen 20.00 Uhr die Wohnung der Mutter des
Erschossenen. Sie selbst muss außerhalb der Wohnung warten. Die Beamten suchen nach dem
Verstorbenen und behaupten, er wäre in eine Messerstecherei verwickelt. Es wird weder ein
gerichtlicher Hausdurchsuchungsbefehl noch eine schriftliche Ermächtigung zur
Hausdurchsuchung vorgewiesen. Gegen 23.00 Uhr kommen Beamte zur Mutter von Binali I.
und klären sie
über dessen Tod auf.
Quellen:
Der Standard/22.7.03,
www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=425344&preview=1
http://kurier.at/chronik/632472.php
UVS Wien 02/11/8856-58/2002, Bescheid vom 15. September 2003
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