Austria Waits For You

Ein 28-jähriger psychisch kranker Kurde wird am 31.8.02 durch zwei Schüsse in Brust und Bauch getötet, weil sich ein Polizeibeamter von ihm bedroht fühlt. Binali I. irrt zu diesem Zeitpunkt barfuß umher und ist mit einer Glasflasche "bewaffnet".

Politisch verantwortlich: Innenminister ERNST STRASSER (ÖVP)

Binali I. irrt am 31. August durch die Wiener Innenstadt. Er leidet seit Jahren unter schizophrenen Schüben und ist in psychiatrischer Behandlung. Nach mehreren Zwischenfällen, Binali I. versucht u.a. einer ältere Passantin die Handtasche zu entwenden, geht er ruhig Richtung Innenstadt, wobei er eine kleine Mineralwasserflasche in der Hand hält. Zu diesem Zeitpunkt wird er bereits von zwei Polizeibeamten zu Fuß verfolgt. Zwei weitere Polizisten mit schussbereiten Waffen rufen Binali I. an Stehen zu bleiben, er reagiert jedoch nicht und geht weiter. Ein Polizeiwagen folgt ihm im Abstand von wenigen Metern. Binali I. geht langsam weiter, ein wenig torkelnd, als ob er betrunken oder sehr verwirrt wäre, er ist barfuss unterwegs. Die Polizeibeamten bedrohen ihn beidseitig mit der Waffe und schreien ihn an. Einer der Polizisten gibt einen Warnschuss ab. Als der Streifenwagen Binali I. überholt und ihm den Weg abgeschneidet, dreht er sich zum Polizeischützen um, macht zwei schnelle Schritte auf ihn zu und schreit, wobei er die Mineralwasserflasche in Brusthöhe am Flaschenhals hält. Der Polizeischütze feuert zwei Schüsse ab die Binali I. in Brust und Bauch treffen. Binali I. verblutete.
Am 1.9.2002 stürmen 14 Beamte der Alarmabteilung gegen 20.00 Uhr die Wohnung der Mutter des Erschossenen. Sie selbst muss außerhalb der Wohnung warten. Die Beamten suchen nach dem Verstorbenen und behaupten, er wäre in eine Messerstecherei verwickelt. Es wird weder ein gerichtlicher Hausdurchsuchungsbefehl noch eine schriftliche Ermächtigung zur Hausdurchsuchung vorgewiesen. Gegen 23.00 Uhr kommen Beamte zur Mutter von Binali I. und klären sie über dessen Tod auf.

Quellen:
Der Standard/22.7.03,
www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=425344&preview=1
http://kurier.at/chronik/632472.php
UVS Wien 02/11/8856-58/2002, Bescheid vom 15. September 2003

Der 25jährige Marcus O. stirbt bei der Zwangsdeportation während des Fluges von Wien nach Sofia am 1. Mai 1999. Er erstickt im Flugzeug, nachdem ihm die drei begleitenden Polizeibeamten bereits bei der Anfahrt Armen und Beine mit Klebeband verschnüren. Im Flugzeug wird Marcus O. der Mund mit Klebeband verklebt und er am Flugzeugsitz mit dem Klebeband festgeschnürt. Ein Passagier macht die Beamten aufmerksam, dass Marcus. O. keine Luft bekommt, die Beamten reagieren nicht. Nach der Landung kann nur sein Tot festgestellt werden. Die Polizeibeamten unternehmen keinen Versuch der Wiederbelebung.

Politisch verantwortlich: Innenminister KARL SCHLÖGL (SPÖ)

"...In weiterem Sinne ursächlich waren [...] die Verklebung des Mundes, teilweise auch der Nase sowie die Fesselung des Brustkorbes. Es handelt sich um ein langsames Sterbegeschehen... ." wird die Todesursache im dritten Gutachten von Prof. Bernd Brinkmann aus Deutschland beschrieben. "Wir nennen das Mord" meinten vor drei Jahren schon die bulgarischen Behörden. Der Zeuge Carlo van N. berichtet, dass Marcus Omofuma "zehn-, zwanzigmal das Klebeband um [den] Kopf, und dann noch gut zehn Meter um seine[n] Oberkörper, rauf und runter [gewickelt bekam]".
Die Disziplinarkommission verneint eine Suspendierung der drei Polizisten, die drei Beamten werden erst nach drei Wochen vom Dienst suspendiert. Im Februar 2001 wird die Suspendierung der Beamten aufgehoben. Im April 2001 bestätigt die dritte und entscheidende Expertise eines deutsche Sachverständigers, dass Omofuma erstickt ist (der Wiener Gerichtsmediziner Reiter widerspricht bei der zweiten Untersuchung dem bulgarischen Gutachter und geht von einer Embolie als Todesursache aus). Die Polizisten bleiben im Dienst.
Im Namen der 10jährigen Tochter von Marcus O. wird bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten (UVS) Wien u. Niederösterreich Beschwerde eingebracht. Doch die Senate lehnen eine Prüfung mit der Begründung ab, nur Betroffene selbst könnten Beschwerde erheben - Tote hätten keine Rechte. Die Angehörigen müssen bis zum Höchstgericht ziehen, um überhaupt Parteienstellung zu bekommen.
Es existiert bis heute keine offizielle Entschuldigung von Seiten der österreichischen Regierung.

Quellen:
Falter 18/99
Salzburger Nachrichten/4.5.99
Der Standard/3.5.99
www.amnestyusa.org
www.menschenrechtsbeirat.at

Der zweifache Familienvater Imre B. wird mit einem mutmaßlichen Drogendealer verwechselt und am 21.5.00 vor dem Haus in seinem Auto erschossen. Laut Polizei wurde der Todesschuss durch das Öffnen der Autotür ausgelöst. Imre B. war unbewaffnet und wurde mit der Privatwaffe des Polizisten erschossen.

Politisch verantwortlich: Innenminister ERNST STRASSER (ÖVP)

In der Nacht auf den 19. Mai wird Imre B. als vermeintlicher Drogendealer von einem Polizeibeamten in seinem Auto erschossen. Die Polizei behauptet, der Schuß habe sich versehentlich gelöst, da Imre B. die Autotür aufschlägt und dabei den Polizisten mit der Türe am Ellbogen so berührt, dass ein Reflex den Schuss auslöst. Die Pistole des Polizisten ist aber mit einem Sicherungsmechanismus ausgestattet, der versehenliches Auslösen verhindert.
Im Auto des Erschossenen finden sich keinerlei Drogen. Der Todesschuss wurde aus der Privatwaffe des Polizisten abgefeuert, der Todesschütze verhört noch in der Nacht nach der tödlichen Schußabgabe persönlich die verhafteten Tatzeugen.
Das Auto von Imre B. wird erst nach 6 Wochen auf Schmauchspuren untersucht. Ein Augenzeuge zur Wochenzeitung "Falter": "Sie haben gesagt: Bleib stehen Du Sau. Dann wurde geschossen!"
Imre B. hinterlässt zwei Söhne. 41 Euro "Vorlageaufwand", 203 Euro "Schriftsatzaufwand" und 254 Euro "Verhandlungsaufwand" werden von den Hinterbliebenen eingefordert.
Im Juni 2002 findet der Prozess gegen den Polizisten statt, der Imre B. erschoss. Er wird freigesprochen.
Am 20 Mai 2000 findet wegen der Erschießung von Imre B. eine Demonstration gegen Polizeigewalt statt, ein Demonstrant wird wegen Körperverletzung eines Polizisten verhaftet und am 11. Dezember 2001 zu 9 Monaten Haftstrafe verurteilt.

Quellen:
Falter/31.5.00
DER STANDARD/7.7.00/29.6.01
www.no-racism.net/article/386/

Am 11.01.04 liefert der bisher unbescholtene Rumäne Nicolae J. der Polizei mit seinem LKW eine Verfolgungsjagd quer durch Wien. Er wird von der Polizei gestoppt und bei der nachfolgenden Auseinandersetzung von einem Polizisten angeblich in Notwehr erschossen. Der Todesschuss wird am 19.09.04 vom UVS als unzulässig verurteilt.

Politisch verantwortlich: Innenminister ERNST STRASSER (ÖVP)

Die Notwendigkeit der Nothilfe "konnte nicht glaubhaft gemacht werden", sagte Verhandlungsleiter Hermann Leitner bei der Urteilsverkündung. Den tödlichen Waffengebrauch gegen Nicolae J. erachtete er "weder als Maß haltend, noch als verhältnisgemäß und daher unzulässig".
Der Verhandlungsleiter ortete zudem Unterschiede in der Herangehensweise von Bezirkskräften und der Spezialeinheit Wega. Letztere hätten versucht, gemäß ihrer Schulung taktisch eine Deeskalierung herbeizuführen, während die übrigen Beamten, zu denen auch der Schütze gehörte, "ohne Informationen einzuholen" sofort lebensgefährdende Maßnahmen - also den Schusswaffengebrauch - ergriffen hätten. Der bis dahin unbescholtene Rumäne war nach einer Amokfahrt quer durch Wien, die er offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand verübte, von einem Sicherheitswachebeamten erschossen worden.
Derzeit sind gegen den Schützen im Landesgericht Wien gerichtliche Vorerhebungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen anhängig.
Der Rumäne hatte nach seiner Amokfahrt am 11. Jänner in der Augustinerstraße mit einem Messer mehrere Beamte bedroht. Als er seinen Lkw verlassen hatte, war der Mann zunächst in einer Nische gestanden, bevor er erneut das Fahrzeug erklomm und vor - und zurücksetzte. Danach gab ein Wega-Beamter einen Warnschuss ab, worauf J., der mittlerweile wieder aus dem Fahrzeug ausgestiegen war, durch eine Passage auf einen Sicherheitswachebeamten aus dem Bezirk zulief. Im Zuge der Verfolgung fiel der tödliche Schuss aus einer Entfernung von 10,55 Metern.

Quellen:
www.vienna.at
http://oesterreich.orf.at
http://wien.orf.at


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