Am 11.01.04 liefert der bisher unbescholtene Rumäne Nicolae J. der Polizei mit seinem LKW
eine Verfolgungsjagd quer durch Wien. Er wird von der Polizei gestoppt und bei der nachfolgenden
Auseinandersetzung von einem Polizisten angeblich in Notwehr erschossen. Der Todesschuss wird
am 19.09.04 vom UVS als unzulässig verurteilt.
Politisch verantwortlich: Innenminister ERNST STRASSER (ÖVP)
Die Notwendigkeit der Nothilfe "konnte nicht glaubhaft gemacht werden", sagte Verhandlungsleiter Hermann Leitner
bei der Urteilsverkündung. Den tödlichen Waffengebrauch gegen Nicolae J. erachtete er "weder als Maß haltend,
noch als verhältnisgemäß und daher unzulässig".
Der Verhandlungsleiter ortete zudem Unterschiede in der Herangehensweise von Bezirkskräften und der
Spezialeinheit Wega. Letztere hätten versucht, gemäß ihrer Schulung taktisch eine Deeskalierung herbeizuführen,
während die übrigen Beamten, zu denen auch der Schütze gehörte, "ohne Informationen einzuholen" sofort
lebensgefährdende Maßnahmen - also den Schusswaffengebrauch - ergriffen hätten. Der bis dahin unbescholtene
Rumäne war nach einer Amokfahrt quer durch Wien, die er offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand verübte,
von einem Sicherheitswachebeamten erschossen worden.
Derzeit sind gegen den Schützen im Landesgericht Wien gerichtliche Vorerhebungen wegen fahrlässiger Tötung
und fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen anhängig.
Der Rumäne hatte nach seiner Amokfahrt am 11. Jänner in der Augustinerstraße mit einem Messer mehrere
Beamte bedroht. Als er seinen Lkw verlassen hatte, war der Mann zunächst in einer Nische gestanden,
bevor er erneut das Fahrzeug erklomm und vor - und zurücksetzte. Danach gab ein Wega-Beamter einen Warnschuss
ab, worauf J., der mittlerweile wieder aus dem Fahrzeug ausgestiegen war, durch eine Passage auf einen
Sicherheitswachebeamten aus dem Bezirk zulief. Im Zuge der Verfolgung fiel der tödliche Schuss aus einer
Entfernung von 10,55 Metern.
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