Der 25jährige Marcus O. stirbt bei der Zwangsdeportation während des Fluges von Wien
nach Sofia am 1. Mai 1999. Er erstickt im Flugzeug, nachdem ihm die drei
begleitenden Polizeibeamten bereits bei der Anfahrt Armen und Beine mit
Klebeband verschnüren. Im Flugzeug wird Marcus O.
der Mund mit Klebeband verklebt und er am Flugzeugsitz mit dem
Klebeband festgeschnürt. Ein Passagier macht die Beamten aufmerksam,
dass Marcus. O. keine Luft bekommt, die Beamten reagieren nicht. Nach der Landung kann
nur sein Tot festgestellt werden. Die Polizeibeamten unternehmen keinen Versuch der Wiederbelebung.
Politisch verantwortlich: Innenminister KARL SCHLÖGL (SPÖ)
"...In weiterem Sinne ursächlich waren [...] die Verklebung des Mundes, teilweise auch der
Nase sowie die Fesselung des Brustkorbes. Es handelt sich um ein langsames Sterbegeschehen... ."
wird die Todesursache im dritten Gutachten von Prof. Bernd Brinkmann aus Deutschland beschrieben.
"Wir nennen das Mord" meinten vor drei Jahren schon die bulgarischen Behörden.
Der Zeuge Carlo van N. berichtet, dass Marcus Omofuma "zehn-, zwanzigmal das Klebeband um
[den] Kopf, und dann noch gut zehn Meter um seine[n] Oberkörper, rauf und runter [gewickelt
bekam]".
Die Disziplinarkommission verneint eine Suspendierung der drei Polizisten,
die drei Beamten werden erst nach drei Wochen vom Dienst suspendiert. Im Februar
2001 wird die Suspendierung der Beamten aufgehoben. Im April 2001 bestätigt die dritte und
entscheidende Expertise eines deutsche Sachverständigers, dass Omofuma erstickt ist (der
Wiener Gerichtsmediziner Reiter widerspricht bei der zweiten Untersuchung dem bulgarischen
Gutachter und geht von einer Embolie als Todesursache aus). Die Polizisten bleiben im Dienst.
Im Namen der 10jährigen Tochter von Marcus O. wird bei den Unabhängigen
Verwaltungssenaten (UVS) Wien u. Niederösterreich Beschwerde eingebracht. Doch die Senate
lehnen eine Prüfung mit der Begründung ab, nur Betroffene selbst könnten Beschwerde
erheben - Tote hätten keine Rechte. Die Angehörigen müssen bis zum Höchstgericht ziehen,
um überhaupt Parteienstellung zu bekommen.
Es existiert bis heute keine offizielle Entschuldigung von Seiten der österreichischen
Regierung.
Quellen:
Falter 18/99
Salzburger Nachrichten/4.5.99
Der Standard/3.5.99
www.amnestyusa.org
www.menschenrechtsbeirat.at
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